Gegenwehr?

In Preußen, dem größten Land des Deutschen Reiches, besteht zu Beginn der 1930er Jahre, anders als auf Reichsebene, noch eine stabile und republiktreue Landesregierung. Durch die Regierungskoalition der Parteien SPD, DDP und Zentrum gilt Preußen als „Bollwerk“ der Demokratie. Bei der Landtagswahl im April 1932 verliert diese Koalition die Mehrheit. KPD und NSDAP erlangen insgesamt mehr Stimmen als alle anderen Parteien zusammen. Nach erfolglosen Verhandlungen der bisherigen Regierungsparteien mit der KPD und der NSDAP bleibt die bisherige preußische Landesregierung geschäftsführend im Amt.

Republikfeindliche preußische Politiker drängen Reichspräsident Paul von Hindenburg, die preußische Landesregierung durch eine Notverordnung abzusetzen und den erzkonservativen Reichskanzler Franz von Papen als Reichskommissar in Preußen einzusetzen. Dies erfolgt unter dem Vorwand eines „Staatsnotstands“ am 20. Juli 1932.

Die preußische Regierung will gegen diesen auch „Preußenschlag“ genannten Staatsstreich weder die preußische Polizei oder das Reichsbanner einsetzen noch zu einem Generalstreik aufrufen. Das Reichsbanner tritt auf einer Krisensitzung der Eisernen Front dafür ein, gegen den Staatsstreich aktiv vorzugehen. Jedoch sprechen sich SPD und Gewerkschaftsverbände dagegen aus. Die SPD besteht auf verfassungskonforme Gegenmaßnahmen und will den preußischen Staatsgerichtshof anrufen. Die Gewerkschaften halten bei über sechs Millionen Arbeitslosen einen Generalstreik nicht für möglich. Diese Entscheidung, weder mit einem Generalstreik noch mit anderen gewaltfreien Massenaktionen zu reagieren, ruft bei den Mitgliedern der Eisernen Front vielfach Wut, Enttäuschung und schließlich Resignation hervor. Die Entmachtung der demokratischen Kräfte in Preußen erleichtert die Bedingungen der Machtübernahme der Nationalsozialisten in ganz Deutschland sechs Monate später.

zurück